Meldungen des OcuNet Verbunds
Anstellung in der Augenheilkunde eröffnet Versorgungsperspektiven
Düsseldorf – Lag die ambulante Versorgung über Jahrzehnte nahezu ausschließlich in den Händen selbstständiger Vertragsärzte, so hat sich dieser Tatbestand gravierend verändert. Heute ist fast jeder fünfte Arzt in der ambulanten Versorgung als Angestellter tätig, ihr Anteil steigt rasant. In der Augenheilkunde ist der Anteil angestellter Ärzte besonders hoch, zeigt der im Mai erscheinende Artikel von Hahn et al in Der Ophthalmologe. Im Fokus der berufspolitischen Diskussionen zu diesem noch relativ neuen „Phänomen“ stehen häufiger die Risiken als die Perspektiven, die sich daraus ergeben. Dabei sind die Versorgungschancen der Anstellung in der ambulanten Versorgung mit Blick auf die Versorgung in der Fläche, kooperative Berufsausübung und Anziehungskraft auf junge Mediziner erheblich.
Angestellte Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung sind in der Augenheilkunde häufiger als in anderen Fächern. Per 31.12.2015 lag der Anteil angestellter Ärzte mit 23 % über dem aller Fachgruppen (16%). Auch im Zugang zur vertragsärztlicher Versorgung war ihr Anteil mit 81 % höher (über alle Fachgruppen 65%). „Dass die Anstellung ein Stützpfeiler der ambulanten Medizin sein kann, zeigt sich am Beispiel der Intersektoralen augenmedizinischen Facharztzentren (IFZ), wie sie im OcuNet Verbund verbandlich zusammengeschlossen sind“, sagt deren Geschäftsführerin Dr. Ursula Hahn. Das Fach Augenheilkunde wird besonders häufig im Zusammenhang mit unzureichender flächendeckender Versorgung genannt. Gerade hier kommt ein Vorteil der Anstellung von Ärzten in IFZ zur Geltung, denn für frei werdende Arztsitze finden sich auf dem Land oft keine selbstständigen Nachfolger. Diese Lücke kann mit angestellten Ärzten sehr viel leichter geschlossen werden. Denn die vermeintlichen Nachteile einer Tätigkeit im ländlichen Raum sind für angestellte Ärzte weniger gravierend als für ihre selbstständigen Kollegen. Sie haben weder die mit hohen Investitionskosten einhergehenden vertraglichen Bindungen eines Selbstständigen an einem Ort, noch die vielfältigen administrativen Aufgaben. Angestellte Ärzte können grundsätzlich die Arbeitsstelle wechseln, wenn sie mit den Rahmenbedingungen nicht einverstanden sind.
Die Anstellung von Ärzten bietet aber auch noch andere Vorteile. Kooperative Berufsausübung ist gerade angesichts des rasanten medizinisch-technischen Fortschritts und der damit einhergehenden Spezialisierung wichtig. Junge, gut ausgebildete und spezialisierte Augenärzte suchen häufig die Anstellung mit einem anspruchsvollen, ihren Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsgebiet. „In IFZ sind große Teams von selbständigen und angestellten Fachärzten tätig, Spezialisierungen sind die Regel. Zudem ist die große Bandbreite von ambulant-konservativer, ambulant operativer bis zu stationärer Versorgung in den IFZ für junge Ärzte interessant.“ erläutert Herr Dr. Jörg Koch, Aufsichtsratsvorsitzender des OcuNet Verbundes. IFZ bieten damit die Voraussetzungen, dass gute Medizin und die für junge Ärzte passendenden Tätigkeitsformen zusammen kommen.
- Hahn U, Kretz F, Awe B, Koch J (2018): Angestellte und selbstständige Fachärzte in der vertragsärztlichen ophthalmologischen Versorgung- Ein Vergleich mit anderen Fachgebieten. Der Ophthalmologe (2018): 115: 400 - 408. https://link.springer.com/article/10.1007/s00347-017-0525-8
- Das IFZ Schwerpunktheft 2 „Versorgung in Vielfalt“
- Pressemitteilung